(1) Die Organisation und Durchführung des Prüfungsverfahrens im dualen Studiengang Verwaltungsinformatik – E-Government, B.Sc. (Blockmodell) obliegt dem Prüfungsausschuss der Fakultät Kommunikation und Umwelt der Hochschule.
(2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten des Prüfungsverfahrens verpflichtet.