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Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Stiftung wird bei der Erfüllung des Stiftungszwecks durch das Landesarchiv unterstützt.