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§ 4 NW_32571 (Nordrhein-Westfalen) — Unterstützung durch das Landesarchiv

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung wird bei der Erfüllung des Stiftungszwecks durch das Landesarchiv unterstützt.