Alle Landeseinrichtungen sind zuständig für die Erhebung und weitere Verarbeitung von Erkenntnissen über die Vulnerabilität von Personen.
Abschnitt 4
Zuständigkeiten der unteren und Zentralen Ausländerbehörden
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Alle Landeseinrichtungen sind zuständig für die Erhebung und weitere Verarbeitung von Erkenntnissen über die Vulnerabilität von Personen.
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Zuständigkeiten der unteren und Zentralen Ausländerbehörden