Das für Kultur zuständige Ministerium ist zuständige oberste Landesbehörde und zuständige Behörde für die Aufgaben nach dem Kulturgutschutzgesetz.
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Das für Kultur zuständige Ministerium ist zuständige oberste Landesbehörde und zuständige Behörde für die Aufgaben nach dem Kulturgutschutzgesetz.