Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 82 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes auch im Land Berlin.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 82 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes auch im Land Berlin.