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§ 2 NW_32408 (Nordrhein-Westfalen) — Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage

Erschwerniszulagenverordnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ist die Gewährung einer Erschwerniszulage neben einer anderen Zulage ganz oder teilweise ausgeschlossen, gilt dies auch für eine nach Wegfall der anderen Zulage gewährte Ausgleichszulage, solange diese noch nicht bis zur Hälfte aufgezehrt ist.

2. Abschnitt

Einzeln abzugeltende Erschwernisse

1. Titel

Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten