Nicht zweckentsprechend verwendete LVR-Inklusionspauschalen werden gemäß der Richtlinie von den Trägern der geförderten Schulen zurückgefordert.
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Nicht zweckentsprechend verwendete LVR-Inklusionspauschalen werden gemäß der Richtlinie von den Trägern der geförderten Schulen zurückgefordert.