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§ 4 NW_32337 (Nordrhein-Westfalen)

Neufassung der Satzung über die Förderung der Inklusion in allgemeinen Schulen im Gebiet des Rheinlandes durch den Landschaftsverband Rheinland

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Landschaftsverband Rheinland gewährt die LVR-Inklusionspauschale freiwillig für den jeweils seitens des Landschaftsverbandes Rheinland bestimmten Förderzeitraum im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die jeweilige Schülerin beziehungsweise den jeweiligen Schüler. Der Landschaftsverband Rheinland entscheidet im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, über die Förderung.