nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem … (Nordrhein-Westfalen) — Vergütung

Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die nach dem Ingenieurgesetz reglementierte Berufsbezeichnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 23.04.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die beisitzenden Personen erhalten für ihre Tätigkeit in einer Kommission eine Vergütung entsprechend den Regelungen für gerichtliche Sachverständige nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) in der jeweils geltenden Fassung.