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Bekanntmachung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik - DIBt-Abkommen -
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Organe des Instituts sind
1. der Verwaltungsrat,
2. die Präsidentin/der Präsident.