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§ 4 NW_32110 (Nordrhein-Westfalen) — Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage

Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2017

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 13.751.622 EUR um 13.511.488 EUR vermindert und damit auf 240.134 EUR festgesetzt.