Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Der Finanzminister
Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Der Finanzminister
Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr