nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 NW_31846 (Nordrhein-Westfalen) — Geltungsbereich

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den LVR-Förderschulen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Satzung gilt für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den LVR-Förderschulen, deren Träger der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist und in denen OGS-Betreuungen angeboten werden. Die Satzung ist Grundlage für die Erhebung des Beitrages, den Eltern zu leisten haben, die ihre Kinder für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten in der OGS angemeldet haben.