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§ 21 NW_31782 (Nordrhein-Westfalen) — Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 im Aufsichts- undPräventionsdienst

Laufbahnrichtlinien für die Dienstordnungs-Angestellten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 gelten die §§ 17 und 18 entsprechend.

Teil 4

Schlussvorschriften