Für die Beurteilung der DO-Angestellten ist die Dienstvereinbarung über die dienstliche Beurteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Teil 2
Nichttechnischer Verwaltungsdienst
Kapitel 1
Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1