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§ 11 NW_31782 (Nordrhein-Westfalen) — Dienstliche Beurteilung

Laufbahnrichtlinien für die Dienstordnungs-Angestellten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Beurteilung der DO-Angestellten ist die Dienstvereinbarung über die dienstliche Beurteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Teil 2

Nichttechnischer Verwaltungsdienst

Kapitel 1

Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1