Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, der als Anlage zu dieser Verordnung verkündet wird, ist Bestandteil dieser Verordnung. Er besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen LEP NRW).
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Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, der als Anlage zu dieser Verordnung verkündet wird, ist Bestandteil dieser Verordnung. Er besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen LEP NRW).