nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 NW_31743 (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R. mit Sitz in Berlin im Wege der Zweitverleihung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R. mit Sitz in Berlin werden im Anschluss an die Verleihung der Körperschaftsrechte durch das Land Berlin für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen im Wege der Zweitverleihung die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.