Der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R. mit Sitz in Berlin werden im Anschluss an die Verleihung der Körperschaftsrechte durch das Land Berlin für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen im Wege der Zweitverleihung die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.