nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 91 NW_31721 (Nordrhein-Westfalen) — Ordnungswidrigkeiten

Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Absatz 1 Nummer 20 BauO NRW 2018 handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. die Länge der Lauflinie der Rettungswege nach § 69 Absatz 8 Satz 2 vergrößert,

2. Rettungswege entgegen § 72 Absatz 5 einengt oder einengen lässt,

3. Türen im Zuge von Rettungswegen entgegen § 74 Absatz 3 während der Betriebszeit abschließt oder abschließen lässt,

4. in notwendigen Treppenräumen, in Treppenraumerweiterungen oder in notwendigen Fluren entgegen § 83 Absatz 2 Dekorationen anbringt oder anbringen lässt oder Gegenstände abstellt oder abstellen lässt,

5. auf Ladenstraßen oder Hauptgängen entgegen § 83 Absatz 2 Gegenstände abstellt oder abstellen lässt,

6. Rettungswege auf dem Grundstück oder Flächen für die Feuerwehr entgegen § 84 Absatz 3 nicht freihält,

7. als Betreiberin oder Betreiber oder als Vertretung entgegen § 85 Absatz 1 während der Betriebszeit nicht ständig anwesend ist,

8. als Betreiberin oder Betreiber entgegen § 85 Absatz 2 die Brandschutzbeauftragte oder den Brandschutzbeauftragten und die Selbsthilfekräfte für den Brandschutz in der erforderlichen Anzahl nicht bestellt,

9. als Betreiberin oder Betreiber entgegen § 85 Absatz 5 nicht sicherstellt, dass Selbsthilfekräfte für den Brandschutz in der erforderlichen Anzahl während der Betriebszeit anwesend sind und

10. die Funktion von Brandschutzeinrichtungen während der Betriebszeit einschränkt oder verhindert.

Teil 4

Hochhäuser

Kapitel 1

Allgemeine Vorschriften für Hochhäuser

---

Zitiervorschlag: § 91 NW_31721 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31721/91

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
