Als Gebäudeabschlusswände sind Brandwände erforderlich. Bei eingeschossigen oberirdischen Mittel- und Großgaragen genügen feuerbeständige Wände ohne Öffnungen, wenn das Gebäude allein der Garagennutzung dient.
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Als Gebäudeabschlusswände sind Brandwände erforderlich. Bei eingeschossigen oberirdischen Mittel- und Großgaragen genügen feuerbeständige Wände ohne Öffnungen, wenn das Gebäude allein der Garagennutzung dient.