(1) Die Rettungswege müssen ständig frei gehalten werden.
(2) In Vorräumen und notwendigen Treppenräumen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.
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(1) Die Rettungswege müssen ständig frei gehalten werden.
(2) In Vorräumen und notwendigen Treppenräumen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.