Auf Antrag der herangezogenen Gebietskörperschaft leistet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Verfahren vor den Gerichten Rechtsbeistand.
Die entstandenen Prozesskosten werden erstattet.
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Auf Antrag der herangezogenen Gebietskörperschaft leistet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Verfahren vor den Gerichten Rechtsbeistand.
Die entstandenen Prozesskosten werden erstattet.