Bei dem Landgericht Bonn werden die Akten in Beschwerdeverfahren gemäß § 335a des Handelsgesetzbuches, die ab Inkrafttreten dieser Verordnung neu angelegt werden, im Ganzen elektronisch geführt. Akten, die zu dem Zeitpunkt bereits in Papierform angelegt sind, werden im Ganzen in Papierform geführt.