Das Vermögen der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft geht mit Errichtung der Anstalt mit dem zu diesem Stichtag vorhandenen Vermögen, das heißt mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie den Beschäftigungsverhältnissen, unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum Buchwert auf die Anstalt über. Die Anstalt tritt als Gesamtrechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten ein.