In der Datenannahmestelle des Landeskrebsregisters werden die Identitätsdaten von Patientinnen und Patienten nach Abrechnung der Krebsregisterpauschale und der Meldevergütung mit den Kostenträgern (§§ 5 und 7) gelöscht.
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In der Datenannahmestelle des Landeskrebsregisters werden die Identitätsdaten von Patientinnen und Patienten nach Abrechnung der Krebsregisterpauschale und der Meldevergütung mit den Kostenträgern (§§ 5 und 7) gelöscht.