nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 07.11.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung sind die Bezirksregierungen.