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§ 58 NW_31595 (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das für den Verkehr zuständige Ministerium erstattet gegenüber der Landesregierung zum 31. Dezember 2021 Bericht über die Wirksamkeit dieser Verordnung.