Untere Verwaltungsbehörden (Fahrerlaubnisbehörden) im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung sind die Kreisordnungsbehörden.
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Untere Verwaltungsbehörden (Fahrerlaubnisbehörden) im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung sind die Kreisordnungsbehörden.