Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne der Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs vom 9. September 1976 (BGBl. I S. 2730) in der jeweils geltenden Fassung sind die Bezirksregierungen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne der Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs vom 9. September 1976 (BGBl. I S. 2730) in der jeweils geltenden Fassung sind die Bezirksregierungen.