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§ 8 NW_31559 (Nordrhein-Westfalen) — Ausbildungsort

APO FLFS

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Ausbildung findet statt

1. in einem Seminar für Fachlehrerinnen und Fachlehrer in Ausbildung

a) im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,

b) im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung,

c) im Förderschwerpunkt Sehen (pädagogische Frühförderung) oder

d) im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (pädagogische Frühförderung) sowie

2. in einer entsprechenden Ausbildungsschule.

(2) Ein Seminar nach Absatz 1 Nummer 1 wird von einem Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung eingerichtet.