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§ 7 NW_31559 (Nordrhein-Westfalen) — Ausbildungsbehörde

APO FLFS

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ausbildungsbehörde ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Ausbildung durchgeführt wird.