Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer in Ausbildung erhalten eine Unterhaltsbeihilfe nach den geltenden Richtlinien. Ihnen wird nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährleistet.