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# § 1 NW_31536 (Nordrhein-Westfalen)

Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2016  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 3.257.827.584 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.276.231.016 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 3.217.146.394 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 3.253.413.521 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf 47.978.606 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf 31.538.256 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf 25.551.077 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf 18.527.100 EUR

festgesetzt.

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Zitiervorschlag: § 1 NW_31536 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31536/1

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