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§ 19 NW_31486 (Nordrhein-Westfalen) — Kassengeschäfte

Betriebssatzung für die Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kassen der LWL-Kliniken werden als Sonderkassen geführt. Grundsätzliche Angelegenheiten sind in der Rahmenregelung für das Rechnungswesen des Direktors des LWL enthalten.