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§ 18 NW_31485 (Nordrhein-Westfalen) — Kassengeschäfte

Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kassen der Betriebe werden als Sonderkassen geführt. Grundsätzliche Angelegenheiten sind in der Rahmenregelung für das Rechnungswesen des Direktors des LWL enthalten.