nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 20 NW_31443 (Nordrhein-Westfalen) — Dienstpflichten, Freistellung

BHKG  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen sind auf Anforderung hin zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst sowie an sonstigen Veranstaltungen verpflichtet. Die Anforderung erfolgt bei den ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr durch die Gemeinde, bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen erfolgt sie über die jeweilige Hilfsorganisation durch den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

(2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen dürfen aus ihrem Dienst in der Feuerwehr oder ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde oder des Kreises entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Bei Einsätzen erstrecken sich Freistellungs- und Entgeltanspruch auch auf den zur Wiederherstellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit erforderlichen Zeitraum danach. Die Festlegung des Zeitraums trifft die Einsatzleitung. Bei Einsätzen nach § 39 oder § 40 erfolgt die Festlegung durch die für die Führung der Einheit zuständige Gebietskörperschaft. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen und an sonstigen Veranstaltungen ist der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber oder dem Dienstherrn nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.

---

Zitiervorschlag: § 20 NW_31443 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31443/20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
