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§ 17 NW_31443 (Nordrhein-Westfalen) — Verbände der Feuerwehren

BHKG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verbände der Angehörigen der Feuerwehren (Feuerwehrverbände) betreuen ihre Mitglieder, pflegen den Zusammenhalt innerhalb der Feuerwehren sowie die Tradition der Feuerwehren, fördern die Ausbildung und wirken bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mit. Durch ihre Facharbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technik fördern sie die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren.

Kapitel 2: Katastrophenschutz