Diese Verordnung gilt für die Erteilung einer Befugnis und Benennung von zugelassenen Überwachungsstellen und regelt Verpflichtungen der zugelassenen Überwachungsstellen nach dem Produktsicherheitsgesetz vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131), in der jeweils geltenden Fassung.