nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 NW_31423 (Nordrhein-Westfalen) — Personalauswahlverfahren, Ernennung, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand, Hinausschieben des Ruhestandseintritts

Verordnung über beamten- und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Personalauswahlverfahren, die im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Einstellung oder Versetzung von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, in den Geschäftsbereich des Ministeriums erfolgen, werden - soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist - vom Ministerium durchgeführt. Dies gilt auch für die abschließende Entscheidung über die Einstellung und Versetzung."

(2) Ernennung sowie das damit zusammenhängende Auswahlverfahren, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand von Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 16 werden vom Ministerium wahrgenommen. Dies gilt auch für die Entscheidungen über Anträge auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts.

(3) Die Besetzung der Funktion einer Hauptdezernentin oder eines Hauptdezernenten kann nur im Einvernehmen mit dem Ministerium erfolgen.

(4) Für die Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 15 in den Polizeibehörden sowie an der Deutschen Hochschule der Polizei werden die Befugnisse nach Absatz 2 vom Ministerium wahrgenommen.

---

Zitiervorschlag: § 2 NW_31423 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31423/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
