(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt für ab diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Hebammengebührenordnung Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2011 (GV. NRW. S. 476), die zuletzt durch Verordnung vom 20. April 2015 (GV. NRW. S. 352) geändert worden ist, außer Kraft.