(1) Die Weiterbildung endet mit einer mündlichen Prüfung.
(2) Die Prüfung wird bei dem Prüfungsausschuss für die zahnärztliche Weiterbildung für das Gebiet ,,Öffentliches Gesundheitswesen“ abgelegt, der bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie - eingerichtet ist.