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# § 17 NW_31295 (Nordrhein-Westfalen) — Gebühren

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.)  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gebühr für die Anerkennung einer Ausbildungsstätte für Desinfektorinnen und Desinfektoren beträgt 700 Euro. Die Prüfungsgebühr beträgt 100 Euro. Die Gebühr für die Registrierung der Fortbildungsnachweise und die Überwachung der Fortbildungspflicht der Desinfektorenausbildung beträgt 20 Euro. Die Gebühr für die Prüfung des Ausbildungsstandes nach § 18 Absatz 3 beträgt 150 Euro. Im Übrigen findet das Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

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Zitiervorschlag: § 17 NW_31295 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31295/17

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