nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 12 NW_31293 (Nordrhein-Westfalen) — Schriftliche Prüfung

APO-SMA  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Aufsichtsarbeiten. Gegenstand der Aufsichtsarbeiten kann die Bearbeitung von Fragen oder Themen sein. Für jede Aufsichtsarbeit stehen zwei Zeitstunden zur Verfügung.

(2) Über Aufgaben, Hilfsmittel und Aufsichtsführung entscheidet das vorsitzführende Mitglied.

(3) Die Aufsichtsperson fertigt eine Niederschrift nach Anlage 6.

(4) Die Aufsichtsarbeiten werden von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses bewertet. Bei unterschiedlicher Bewertung entscheidet das vorsitzführende Mitglied.

---

Zitiervorschlag: § 12 NW_31293 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31293/12

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
