Die oberste Marktüberwachungsbehörde hat dem Landtag nach Inkrafttreten dieses Gesetzes alle fünf Jahre, erstmalig zum 31. Dezember 2019, über die Wirksamkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Gesetzes zu berichten.
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Die oberste Marktüberwachungsbehörde hat dem Landtag nach Inkrafttreten dieses Gesetzes alle fünf Jahre, erstmalig zum 31. Dezember 2019, über die Wirksamkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Gesetzes zu berichten.