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§ 1 NW_31276 (Nordrhein-Westfalen) — Marktüberwachungsbehörden

MÜBaupG NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Marktüberwachungsbehörden im Hinblick auf harmonisierte Bauprodukte sind

1. das für das Bauen zuständige Ministerium und für den Bereich des Verkehrswegebaus das für den Verkehr zuständige Ministerium als oberste Marktüberwachungsbehörden,

2. die Bezirksregierung Düsseldorf als untere Marktüberwachungsbehörde und

3. das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.