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§ 4 NW_31274 (Nordrhein-Westfalen) — Weitere Zuständigkeiten

ZustVU

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für den Vollzug der in Anhang II dieser Verordnung genannten Aufgaben sind die dort angeführten Behörden zuständig.