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§ 53 NW_31272 (Nordrhein-Westfalen) — Durchführungsvorschriften

kvw

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Leiterin/Der Leiter der Versorgungskassen kann mit Zustimmung des Verwaltungsrates Durchführungsvorschriften zu dieser Satzung erlassen.