Die Versorgungskassen führen auf Veranlassung und für Rechnung des Landes Nordrhein-Westfalen die Versorgung der im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wohnenden verdrängten kommunalen Beamtinnen/Beamten (Angestellten und Arbeiterinnen/Arbeiter) und ihrer Hinterbliebenen nach dem G 131 durch.