Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die Zahl der Beihilfeberechtigten in der jeweiligen Umlagegruppe am 1. Januar des Jahres.
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Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die Zahl der Beihilfeberechtigten in der jeweiligen Umlagegruppe am 1. Januar des Jahres.