nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 37 kvw (Nordrhein-Westfalen) — Beginn der Beihilfegewährung

kvw

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.08.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

1Mit Beginn der Mitgliedschaft setzt die Beihilfegewährung ein. 2Wird die Beihilfeleistung im Umlageverfahren abgewickelt, kann die kvw-Beihilfekasse die Übernahme von Beihilfeleistungen ablehnen, wenn der Beihilfeanspruch vor der Aufnahme in die Beihilfekasse begründet wurde.