Das für die Altenpflege zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung zum 31. Dezember 2017 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.
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Das für die Altenpflege zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung zum 31. Dezember 2017 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.